Wir erbringen ausschließlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3 + 4 Steuerberatungsgesetz.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir ansonsten keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ausüben.

Die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen ist eine sorgfältige laufende Buchhaltung. Wir übernehmen das Erfassen laufender Geschäftsvorfälle sowie deren Auswertungen.

Wir haben verschiedene Möglichkeiten wie Sie unsere Tätigkeiten nutzen können:
  • Sie senden uns Ihre Unterlagen sortiert und vorkontiert.
  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und richtige Kontierung und erfassen die Daten in unserem Abrechnungssystem.
  • Sie erhalten Ihre Unterlagen wieder zurück.
oder
  • Das Vorkontieren übernehmen wir für Sie.
  • Zusätzlich erhalten Sie auf Wunsch individuell erstellte Reports mit denen Geschäftsentwicklungen anschaulich dokumentiert werden.
oder
  • Ausübung unsererer Tätigkeiten vor Ort
  • Wir kommen einmal monatlich oder häufiger in Ihre Geschäftsräume und übernehmen dort das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle.
  • Sie können uns jederzeit auch an anderen Tagen telefonisch erreichen